Kopfzeile

Bau- und Sicherheitsabteilung Oberägeri: <br>Beschlussfassung des Gemeinderats

27. August 2010
betreffend Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken entlang der öffentlichen Strassen gemäss Anhang A des gemeindlichen Strassenreglements vom 9. Dezember 2002 (Beschluss publiziert in den Amtsblättern vom 8. Juli 2005 und 15. Juli 2005)

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oberägeri, gestützt auf Art. 21 des Strassenreglements vom 9. Dezember 2002, hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2005 beschlossen:
  1. Gemäss Art. 21 des Strassenreglements müssen Pflanzungen an Gemeindestrassen ausserhalb des Siedlungsgebietes 60 cm, innerhalb des Siedlungsgebietes 50 cm vom Strassen- oder Trottoirrand entfernt sein.
  2. Im Bereich von Einmündungen privater Strassen, Zufahrten und Wege in öffentliche Strassen sind Bäume, Sträucher und Grünhecken - nebst Beachtung der vorgenannten Vorschriften - so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit in keinem Fall beeinträchtigt wird und gute Sichtverhältnisse gemäss den VSS Normen 640050 und 640273 gewährleistet sind.
  3. Die Grundeigentümer der an den öffentlichen Strassen gemäss Anhang A des Strassenreglements gelegenen Grundstücke werden hiermit ersucht, ihre Pflanzungen zurückzuschneiden und inskünftig so unter der Schere zu halten, dass die unter Ziffern 1. und 2. genannten Abstände jederzeit eingehalten werden.
  4. Sollten Pflanzungen inkl. Blätter und Astwerk diesen Mindestabstand unterschreiten, ist die Gemeinde zur Ersatzvornahme berechtigt und kann diese Pflanzungen ohne jede weitere Androhung auf das erlaubte Mass zurückschneiden.
  5. Die Kosten für diese Ersatzvornahme gehen zu Lasten des jeweiligen Grundeigentümers.

Wir danken der Bevölkerung von Oberägeri im Voraus für die wertvolle Mitarbeit und Umsetzung des genannten Beschlusses.