Bau- und Sicherheitsabteilung Oberägeri: <br>Beschlussfassung des Gemeinderats
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oberägeri, gestützt auf Art. 21 des Strassenreglements vom 9. Dezember 2002, hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2005 beschlossen:
- Gemäss Art. 21 des Strassenreglements müssen Pflanzungen an Gemeindestrassen ausserhalb des Siedlungsgebietes 60 cm, innerhalb des Siedlungsgebietes 50 cm vom Strassen- oder Trottoirrand entfernt sein.
- Im Bereich von Einmündungen privater Strassen, Zufahrten und Wege in öffentliche Strassen sind Bäume, Sträucher und Grünhecken - nebst Beachtung der vorgenannten Vorschriften - so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit in keinem Fall beeinträchtigt wird und gute Sichtverhältnisse gemäss den VSS Normen 640050 und 640273 gewährleistet sind.
- Die Grundeigentümer der an den öffentlichen Strassen gemäss Anhang A des Strassenreglements gelegenen Grundstücke werden hiermit ersucht, ihre Pflanzungen zurückzuschneiden und inskünftig so unter der Schere zu halten, dass die unter Ziffern 1. und 2. genannten Abstände jederzeit eingehalten werden.
- Sollten Pflanzungen inkl. Blätter und Astwerk diesen Mindestabstand unterschreiten, ist die Gemeinde zur Ersatzvornahme berechtigt und kann diese Pflanzungen ohne jede weitere Androhung auf das erlaubte Mass zurückschneiden.
- Die Kosten für diese Ersatzvornahme gehen zu Lasten des jeweiligen Grundeigentümers.
Wir danken der Bevölkerung von Oberägeri im Voraus für die wertvolle Mitarbeit und Umsetzung des genannten Beschlusses.