Erbschaftsamt Oberägeri<br>Öffentliches Inventar - Rechnungsruf
Die Gläubiger und Schuldner dieses Erblassers, einschliesslich allfälliger Bürgschaftsgläubiger, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Schulden bis
18. Dezember 2010 schriftlich beim Erbschaftsamt Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri, einzureichen.
Die Gläubiger werden für die nicht angemeldeten Forderungen auf die Gefahr des Ausschlusses gemäss Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht.