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Gemeinderat Oberägeri:<br>Einwohnergemeindeversammlung

14. Dezember 2010
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2010 wird genehmigt.

  2. Das Budget 2011 mit 37,693 Mio. Franken Ausgaben und 37,634 Mio. Einnahmen und damit einem Mehraufwand von 58‘600 Franken wird genehmigt. Das Budget der Investitionsrechnung mit einem Ausgabenüberschuss von 8,526 Mio. Franken wurde ebenfalls genehmigt. Der Steuerfuss wurde um 5-Prozentpunkte auf 70-Prozentpunkte reduziert. Für 2011 wird zusätzlich ein Steuerrabatt von 3-Prozentpunkten gewährt. Somit beträgt der Steuerfuss 2011 67-Prozentpunkte.

    Ein Antrag des Forum Oberägeri, welcher den Steuerrabatt von 3-Prozentpunkten nicht gewähren wollte, wurde deutlich abgelehnt.

  3. Die Finanzplanung 2011 – 2015 wird zur Kenntnis genommen.

  4. Für Fördermassnahmen zur Erhaltung des Energiestadt-Labels wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von je 100‘000 Franken für die Jahre 2011 – 2013 bewilligt.

    Ein Antrag von Leander Staub, welcher die Nutzung der Erdwärme in die Fördermassnahmen miteinbeziehen wollte, wurde deutlich abgelehnt.

  5. Für die Sanierung des Blech-/Steildaches auf der Dreifachhalle/Musikschule wird ein Kredit von 440‘000 Franken bewilligt.

  6. Für die Sanierung der Grabfelder C, F und T auf dem Friedhof Oberägeri wird ein Kredit von 355‘000 Franken bewilligt.

  7. Für Umbauten und Beschaffung der Infrastruktur in den Räumlichkeiten der ehemaligen Polizeidienststelle Oberägeri zu Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung (gemeindliches Notariat) wird ein Kredit von 190‘000 Franken bewilligt.
    Der Rückweisungsantrag der SVP wurde deutlich abgelehnt.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wurden die zurücktretenden Behördemitglieder verabschiedet:
  • Kantonsrat Guido Heinrich, 2003 - 2010
  • Kantonsrat Philipp Rölllin, 2007 - 2010
  • Gemeinderätin Marianne Weber, 1999 – 2010
  • Gemeinderat Heinrich Stampfli, 2005 – 2010
  • Gemeinderat Alfred Nussbaumer, 2008 – 2010


Im Sinne von § 17bis des Gemeindegesetzes (GG) und § 67 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG), kann wegen Verletzung des Stimmrechtes und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach dieser Veröffentlichung, beim Regierungsrat des Kantons Zug Beschwerde eingereicht werden.

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen.