Allgemeine Abteilung Oberägeri:<br>Prämienverbilligung
Alle Versicherten, welche aufgrund der Berechnung der zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar von der Ausgleichskasse des Kantons Zug ein Antragsformular zugestellt.
Ebenfalls ein Antragsformular zugestellt erhalten
- alle im letzten Jahr neu zugezogenen Personen
- alle im laufenden Jahr 18 Jahre alt werdenden Personen sowie
- alle Quellenbesteuerten.
Alle übrigen Personen können das Antragsformular bei der Ausgleichskassen-Zweigstelle Oberägeri beziehen:
Ausgleichskassen-Zweigstelle Oberägeri, Postfach 159, 6315 Oberägeri, Telefon 041 723 80 40 oder 041 723 80 41
Online: provisorische Berechnung des Anspruches und Ausfüllen des Antrags auf der Webseite der Ausgleichskasse Zug
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch erfüllt sein?
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, welche in Oberägeri:
- per 1.1. des laufenden Jahres steuerrechtlichen Wohnsitz hatten (massgebend persönlichen/familiären Verhältnisse)
- per 1.1. des laufenden Jahres bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch krankenversichert sind
- die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen: gemäss massgebender definitiver Steuerveranlagung. (bei Personen, welche im letzten Jahr in den Kanton Zug zuzogen, sind die Steuerfaktoren des letzten Jahres massgebend)
Wurde bei der massgebenden Steuererklärung für junge Erwachsenen ein Kinder- resp. Ausbildungsabzug gemacht, und befand sich der/die junge Erwachsene per 1.1. des laufenden Jahres in Ausbildung Erst-/Zweitausbildung, jedoch nicht Weiterbildung), besteht ein gemeinsamer Anspruch zusammen mit den Eltern (Eingabe der aktuellen Ausbildungsbestätigung).
Bitte beachten Sie die Eingabefrist bis spätestens 30. April dieses Jahres.