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Bau- und Sicherheitsabeitlung Oberägeri:<br>Öffentlich-Erklärung Grubenstrasse, Teilstück

15. April 2011
Mit Beschluss vom 28. März 2011 hat der Gemeinderat den Teilbereich der Grubenstrasse, GS Nr. 142, ab der Schneitstrasse bis zum im Privatbesitz befindlichen Strassenteil der Grubenstrasse (GS Nr. 605), basierend auf § 4 des Gesetzes über Strassen und Wege (GSW) öffentlich erklärt.
Die Grubenstrasse wird im genannten, öffentlich erklärten Teilbereich als Erschliessungsstrasse deklariert.
Gemäss § 4 GSW ist der Entscheid, unter Hinweis auf das Einsprache- und Beschwerderecht, im Amtsblatt zu publizieren. Für die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ist die Amtsblattpublikation massgebend. Entscheid und Plan liegen während 30 Tagen, d.h. vom 9. April 2011 bis und mit 9. Mai 2011, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Bau- und Sicherheitsabteilung, im Parterre des Rathauses Oberägeri, zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann gemäss § 4 GSW schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.