Bau- und Sicherheitsabeitlung Oberägeri:<br>Öffentlich-Erklärung Grubenstrasse, Teilstück
Die Grubenstrasse wird im genannten, öffentlich erklärten Teilbereich als Erschliessungsstrasse deklariert.
Gemäss § 4 GSW ist der Entscheid, unter Hinweis auf das Einsprache- und Beschwerderecht, im Amtsblatt zu publizieren. Für die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ist die Amtsblattpublikation massgebend. Entscheid und Plan liegen während 30 Tagen, d.h. vom 9. April 2011 bis und mit 9. Mai 2011, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Bau- und Sicherheitsabteilung, im Parterre des Rathauses Oberägeri, zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann gemäss § 4 GSW schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.