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Strassenumbenennung; Gemeinderatsbeschluss

28. März 2014
Mit Entscheid vom 24. März 2014 hat der Gemeinderat, basierend auf dem Geoinformationsgesetz (GeoIG-ZG), § 25, die Umbenennung eines Teilbereichs der «Sparenstrasse» in «Gottschalkenbergstrasse» beschlossen:
  1. Der heute als «Sparenstrasse» bezeichnete Strassenabschnitt Ratenstrasse bis Gottschalkenbergweiher, wird in «Gottschalkenbergstrasse» umbenannt.
  2. Der Strassenname «Sparenstrasse» bleibt ab der Abzweigung Gottschalkenbergweiher/ Chlausenchappeli, bis zur Gemeindegrenze Menzingen (Strasse Richtung Sparenhütte/ Obersparen), weiterhin bestehen.
Gemäss § 25 Abs. 4 GeoIG-ZG kann gegen diesen Entscheid Einsprache erhoben werden. Der Rechtsschutz richtet sich im Weiteren nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz (§ 21, Abs. 4 und § 36).

Der Gemeinderatsentscheid (inkl. Planauszug) liegt während 20 Tagen, d.h. vom 28. März 2014 bis und mit 16. April 2014, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten, bei der Bau- und Sicherheitsabteilung, im Parterre des Rathauses Oberägeri, zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann gemäss § 36 des Verwaltungsrechtpflegegesetzes beim Gemeinderat, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.