Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Oberägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB), sofern sie den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Einwohnerkontrolle Oberägeri hinterlegt haben.
Traktanden
- Protokollgenehmigung der Einwohnergemeindeversammlung vom 17.06.2024
- Finanzplanung 2026-2029
- Budget 2025
- Genehmigung des Reglements über die Beiträge an denkmalgeschützte Objekte in der Gemeinde Oberägeri
Nach der Gemeindeversammlung offeriert die Einwohnergemeinde einen Apéro.
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Dokumente
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Protokoll GV 17.06.2024 (PDF, 1.4 MB) | Download | 0 | Protokoll GV 17.06.2024 |
Botschaft (PDF, 728.08 kB) | Download | 1 | Botschaft |
Langfassung Inst. Gliederung Erfolgsrechnung Budget 2025 (PDF, 288.38 kB) | Download | 2 | Langfassung Inst. Gliederung Erfolgsrechnung Budget 2025 |