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Einwohnergemeindeversammlung

14. Dez. 2026, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Informationen

Beschreibung

An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Oberägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB), sofern sie den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Einwohnerkontrolle Oberägeri hinterlegt haben.